Unser Bemühen seit 2022: Tempo 30!

Einen langen Atem braucht man schon, wenn man für die Bürger was bewegen will. Hier findet Ihr die Dokumentation, die wir zu dem Thema zusammengestellt haben.

Der Trend in der Verkehrsplanung geht zu Tempo 30 – auch auf Ortsdurchgangsstraßen

Gesetzliche Änderungen:

Am 6. Juli 2024 stimmt der Bundesrat der T-30-Neuregelung im Straßenverkehrsrecht zu. Demnach können Tempo-30-Zonen vor Ort künftig leichter eingerichtet werden. Und zum Schutz vor Auffahrunfällen kommen strengere Vorgaben für Laster. Vor allem die Anordnung von Tempo-30-Zonen soll leichter werden, und zwar nicht nur in Nebenstraßen, sondern auch auf Vorfahrtstraßen. Konkret geht es um Straßen an Spielplätzen. Bei Schulen soll es nicht nur direkt davor möglich sein, sondern auch auf Schulwegen

Tempo 30 allerorten: Landau mit Ortsteilen (Arzheim, Mörzheim usw.) Kandel, Herxheimweyer, Babelroth, Rheinzabern oder hier in Roschbach, darunter auch Ortschaften aus der Verbandsgemeinde Landau-Land wie Ingenheim oder Eschbach.

Auch bei uns ist immerhin ein Anfang gemacht:

Seit Dezember 2024 gibt’s Tempo 30 in der Heuchelheimer Hauptstraße.

Ansonsten bleibt’s aber bislang bei der Misere:

Trotz vielfacher Gefahrenstellen, unübersichtlicher und gefährlicher Kurven, enger Straßen  und schmaler, teils fehlender Bürgersteige

…und erwartbarer hoher Lärmbelastung…

gilt auf den übrigen Ortsdurchgangsstraßen durch Heuchelheim-Klingen nach wie vor Tempo 50.               

Der Verein Dorfläwe engagierte sich deshalb seit 2021 für Tempo 30 in ganz Heuchelheim-Klingen!   

Im Oktober 2022 stellten  wir bei der zuständigen Behörde, der Verbandsgemeinde Landau-Land, einen Antrag auf Verkehrsschau, Lärmberechnungen und Verkehrsberuhigung mit dem Hinweis „Gefahr im Verzug“. Er wurde von 177 Bürgerinnen und Bürgern per Unterschrift unterstützt.

Bald war klar, dass die erfolgversprechendste Strategie, zum Ziel zu kommen, die über Lärmmessungen und – berechnungen ist, wenngleich es uns von Anfang an auch um den Gefahrenaspekt ging:  Deshalb war der Antrag auf Lärmberechnungen  aller Ortsdurchgangsstraßen (L 493, L 510, K17, K18) wichtiger Bestandteil unseres Antrags.

Wie wir heute wissen, ging die zuständige Verbandsgemeinde bis heute nie auf unseren Antrag vom Oktober 2022 ein. Man beauftragte vielmehr im September 2022 den LBM nur damit, zwei Bereiche im Ort hinsichtlich Lärmbelastung zu vermessen !! ( im Schaubild blau)

Alleine die  Schallwertberechnungen des LBM für die L 493 (Heuchelheimer Hauptstraße) vom September ergaben bereits durchgängig  hohe Lärmwerte

Messpunkte für die Lärmwertberechnung (durch den LBM) fehlen nach wie vor an lärmrelevanten Straßenabschnitten. Hier die Konsequenzen an zwei Beispielen:

Fall 1: Fehlende Messpunkte in der Klingbachstraße

  Tempo 50 trotz enger Straße und fehlender Bürgersteige

Fall 2: Fehlende Messpunkte in der Waldstraße

Das neue Tempo-50-Schild beendet jetzt vorzeitig die neue T-30 Zone der Heuchelheimer Hauptstraße (im Rücken des Betrachters) und zwar direkt vor der Linkskurve in die gleichfalls eng bebaute und deshalb vermutlich genauso lärmbelastete Waldstraße. Geradeaus folgt bereits nach wenigen Metern – die nächste T-30 Zone ! Wir fragen: „WARUM?“

=> Fehlende Maßnahmen für mehr Sicherheit auch am Kinderspielplatz in der Bahnhofstraße (Hinweispiktogramme  auf der Fahrbahn reichen nicht!) :-

Dort stellt sich tagtäglich für Eltern und Kinder, die zum Spielplatz oder nach Hause wollen, die bange Frage nach dem sicheren Heimweg, v.a. wenn man im Bereich „Am Münsterweg“ wohnt. Ein Bürgersteig zum sicheren Queren der Straße auf Höhe des Spielplatzes fehlt auf der Gegenseite. Der jetzige Querungsweg führt deshalb bis nahe an die nicht-einsehbare 90-Grad-Kurve zur Klingbachstraße. Dennoch gilt auch hier weiterhin TEMPO 50

Ein Vorschlag  eines LBM-Vertreters beim Ortstermin 2023 am Spielplatz punktuell Tempo-30 auszuweisen verhallte offenbar wirkungslos.

Wir entwickelten hierzu den Vorschlag einer vorläufigen „Kleinen T-30 Lösung Klingen“: die Ausweitung der T-30 Zone vor dem Kindergarten über die Klingbachstraße hinaus bis zum Spielplatz Bahnhofstraße.…

…und übermittelten ihn im November 2023 über Uwe Huth an die Verbandsgemeindeverwaltung. Auf eine Antwort warten wir bis heute, seit über einem Jahr.

Fazit: Wir sehen Anlass zur Kritik

>> an der Vorgehensweise des Landesbetrieb Mobilität (LBM)

  • wegen sachlich nicht nachvollziehbarer Bescheide des LBM (Deswegen haben wir beim Verkehrsministerium bereits die zweite Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den LBM eingereicht)
  • wegen nicht nachvollziehbarer Herausnahme von Straßenabschnitten aus dem Lärmerhebungsverfahren, obgleich diese mit hoher Wahrscheinlichkeit  stark lärmbelastet sind. (s. Klingbachstraße)

…am Kommunikationsgebaren der zuständigen Behörde!

  • Auf die Antwort der Verbandsgemeinde zu unserem Vorschlag „Kleine T-30 Lösung Klingen“ warten wir, wie erwähnt, seit einem Jahr.
  • Auf eine Erstantwort zu unseren Antrag vom Oktober 2022 (u.a. mit Hinweis „Gefahr in Verzug“), warteten wir damals 7 Monate. Die Verbandsgemeinde reagierte erst nach Intervention des Verkehrsministeriums und der Bürgerbeauftragten des Landes, Frau Schleicher-Rothmund.
  • Auf die vom Verkehrsministerium mit Bescheid vom 7.10. angekündigte „baldige Erklärung der Verbandsgemeinde zum Stand“ warten wir seit 3 Monaten

Unsere Forderung an die Verbandsgemeinde Landau-Land als zuständige Behörde:

  • die umgehende und vollständige Erhebung der ausstehenden Lärmdaten (lt. unserem Antrag von 2020):
  • im Zuge der L 510 auch der Klingbachstraße und Bahhofstraße
  • im Zuge der K 17 (Kaiserbachstraße, Kirchstraße)
  • und der K 18 Klingbachstraße in Richtung Ortsausgang Ingenheim
  • Ergreifung geeignete Sicherheitsmaßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Bahnhofstraße

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Materialsammlung: Tempo 30