Alle fünf Jahre sollen laut EU-Richtlinie Lärmaktionspläne aufgestellt werden. Das Umweltbundesamt hat hier eine Broschüre veröffentlicht, die Maßnahmen und deren Wirkung vorstellt. Für uns natürlich am interessantesten: die Wirkung von Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die Tabelle auf Seite 20 der Broschüre ist eindeutig!