Nach einigem Hickhack zwischen Bund und Ländern haben diese sich im Juli 2024 darauf geeinigt, die Nevelle des Straßenverkehrsgesetzes doch zu verabschieden. Rheinland-Pfalz verzichtet auf eigene Ausführungsbestimmungen dazu. Wichtigster Inhalt: Genau so wichtig wie der ungehindert fließende (rasende) Verkehr sind jetzt Umweltschutz und Sicherheit der Bürger. Der Situation in Heuchelheim-Klingen scheint der neue §1 des Gesetzes auf den Leib zugeschnitten zu sein. Und was passiert bei uns? Enge Straßen ohne Fußgängerwege – immer noch Tempoo 50 (und mehr, je nach „Fahrkünsten“ der Autofahrer). Halbherzige 30er-Regelung auf der Heuchelheimer Hauptstraße, kein Tempo 30 vorm Spielplatz…
Wir dokumentieren hier die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt