Das darf doch nicht wahr sein! Mit der Veröffentlichung des neuen Straßenverkehrsgesetzes im Bundesgesetzblatt am 16. Juli wird es Kommunen erleichtert, aus Sicherheits- oder Umweltschutzgründen eine 30er Regelung auf ihrem Gebiet zu erlassen. Was macht das FDP-geführte Verkehrsministerium: genau neun Tage später, am 25. Juli veröffentlicht es eine Verwaltungsvorschrift, die die Zeit zurückdreht! In Rheinland-Pfalz gelten jetzt die Lärmgrenzwerte aus dem Jahr 1990 – nicht die aus der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung. In Rheinland-Pfalz muss erstmal erforscht werden, während auf der anderen Seite des Rheins in Baden-Württemberg schon längst alle bisherigen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, den Anwohnern von Durchgangsstraßen Ruhe zu verschaffen!